Keine Angst vor dem Anbieterwechsel
Mit dem Wechsel des Stromanbieters zögern viele Verbraucher. Neben der möglichen Preisverünstigung steht meist die Angst, bei Problemen keinen Stromanschluss mehr zu haben. Diese Angst ist jedoch unbegründet. Denn der örtliche Stromanbieter ist laut dem Versorgungsgesetz zur Stromversorgung verpflichtet. Auch wenn man nach Kündigung des Anbieters wieder zu diesem zurück kommen möchte. Dessen Tarife und die abermalige Anschlussgebühr muss man jedoch akzeptieren.
Als Mieter den Stromanbieter wechseln
Den Stromanbieter zu wechseln muss nicht nur für Hausbesitzer von Interesse sein. Selbst Wohnungsmieter können den Anbieter wechseln. Hierbei wird jedoch vorausgesetzt, dass die Wohnung einen eigenen Stromzähler hat. Das ist leider nicht immer der Fall. Es wird zum Beispiel problematisch wenn es nur einen gemeinsamen Stromzähler pro Etage oder für die Flurbeleuchtung gibt. In diesem Fall sollten Sie wegen des Wechsels des Anbieters mit Ihrem Vermieter sprechen.
Stromanbieter: Vor dem Wechsel mit dem alten Anbieter verhandeln
Bevor Sie den Wechsel zu einem vermeintlich billigeren Stromanbieter vollziehen, sollten Sie beim derzeitigen Versorger um Kostennachlass bitten. Und zwar aus dem Grund, dass Sie ein sogenannter Tarifkunde sind, wenn Sie bisher noch nie den Versorger gewechselt haben. Das bedeutet für Sie, dass der Versorger Ihnen den Strom nicht teurer verkaufen darf als vom Wirtschaftsministerium tariflisch festgelegt. Die gegenwärtigen Strompreise liegen in der Praxis jedoch unter dem Tarif und es wird Ihnen kaum ein Versorger den Strom freiwillig billiger verkaufen. Hingegen können Sie nach einem günstigeren Preis fragen und somit ein sogenannter Sondervertragskunde werden. Eventuell wird Ihnen der Versorger ein besseres Angebot machen. Nun erst sollten Sie entscheiden ob ein Wechsel lohnt oder nicht.
